Mitglieder des Betriebsrates sind gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang nach Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.

Diesem gesetzlichen Schulungsanspruch entsprechend vermitteln wir Interessenvertretungen im Rahmen von In-House-Schulungen die notwendigen Kenntnisse des Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht bzw. des Personalvertretungsrechts. Die Schulungsinhalte werden individuell mit den Mitgliedern des jeweiligen Gremiums mit Blick auf die konkreten betrieblichen Erfordernisse abgestimmt, um für die tägliche Praxis gerüstet zu sein. Als Seminarthemen bieten sich zunächst die Vermittlung der erforderlichen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen eines jeden Betriebsratsmitglied an. Darauf aufbauend bieten sich die Materie vertiefende Seminare an. Ziel ist, dass jedes Betriebsratsmitglied das (kleine und große) 1 x 1 des Betriebsverfassungsgesetzes beherrscht und die ihm zustehenden Mitwirkungsrechte in Form von Informations-, Anhörungs-, Beratungsrechten und insbesondere die  ihm zustehenden Mitbestimmungsrechte sinnvoll und effektiv zum Wohle der Belegschaft und des Unternehmens einsetzen kann.