Unser Team

Philip Khoury

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

0231 98969020

ra.khoury@arbeitsrecht.law

Thomas Wiedorn

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

0214  87089000

ra.wiedorn@arbeitsrecht.law


Britta Wehmeyer

Rechtsanwältin

 

0231 98969020

rain.wehmeyer@arbeitsrecht.law

IN KOOPERATION MIT RA JULIAN SENKPEIL

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

0231 970 683 52

info@kanzlei-senkpeil.de


Die Anwälte

Fachanwalt Philip Khoury

Rechtsanwalt Philip Khoury absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität zu Gießen sowie an der Ruhr-Universität-Bochum. 

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen und sonstigen Beendigungs-tatbeständen eines Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel bezüglich des Aushandelns von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen.

Zudem vertritt Rechtsanwalt Khoury Arbeitnehmer in sämtlichen weiteren individualrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel zur Geltendmachung sämtlicher Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis sowie bei Abmahnungen oder Streitigkeiten hinsichtlich von Arbeitszeugnissen.

Seit 2014 ist Herr Khoury Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Khoury bundesweit als Referent für Betriebsräte-Schulungen tätig.

 

Schwerpunkte:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträge
  • Fortbildungen für Betriebsräte
  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen
  • Erarbeitung und Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Prüfung und Konzeption von Betriebsvereinbarungen
  • Beisitzer in Einigungsstellen
  • Prozessuale Vertretung von Betriebsräten bei Verstößen gegen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte

Fachanwalt Thomas Wiedorn

Rechtsanwalt Thomas Wiedorn absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln.

 

Das sich am erfolgreichen Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens an-schließende zweijährige Rechtsreferendariat leistete er am Oberlandesgericht Köln ab. In der Praxis umfassen die anwaltlichen Tätigkeiten von Rechtsanwalt Wiedorn vor allem die Bereiche Kündigungsschutz von Arbeitnehmern sowie die Beratung von Betriebsräten im gesamten Bundesgebiet. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Thomas Wiedorn Referent für Betriebsräte-Schulungen. Seit 2011 ist Herr Wiedorn Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Schwerpunkte:

  • Fortbildungen für Betriebsräte
  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen
  • Erarbeitung und Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Prüfung und Konzeption von Betriebsvereinbarungen
  • Beisitzer in Einigungsstellen
  • Prozessuale Vertretung von Betriebsräten bei Verstößen gegen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte

Kooperation mit Herrn Fachanwalt Julian Senkpeil


Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Senkpeil liegt im Bereich des gesamten Arbeitsrechts. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht und ehemaliger Rechtsschutzsekretär der IG BCE vertritt und berät er bundesweit Arbeitnehmer/innen in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

 

Im kollektiven Arbeitsrecht ist Herr Senkpeil unter anderem in folgenden Bereichen tätig:

  • Bundesweite Fortbildung von Betriebsräten zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
  • Sachverständiger gem. § 80 Abs. 3 BetrVG im Rahmen von Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Beisitzer in Einigungsstellen
  • Arbeitsgerichtliche Vertretung von Betriebsräten zur Durchsetzung von Informations-, Anhörungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber

 

Mitgliedschaften:

 

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Mitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
  • Mitglied der Industriegewerkschaft Metall

 

 

 

Rechtsanwältin Britta Wehmeyer

Frau Rechtsanwältin Britta Wehmeyer absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Nach erfolgreichem Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens absolvierte sie ihr Referendariat am Landgericht Dortmund unter anderem mit einer Ausbildungsstation beim Arbeitsgericht Dortmund.

 

Sie ist in sämtlichen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts tätig. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen.

 

 

 

 

Schwerpunkte:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträge
  • Prüfung und Konzeption von Betriebsvereinbarungen
  • Prozessuale Vertretung von Betriebsräten bei Verstößen gegen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
  • Bundesweite Fortbildung von Betriebsräten zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht